Rezept

Logopädische Behandlung auf Rezept

Logopädische Behandlung auf Rezept

Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten der logopädischen Behandlung, wenn sie von einem Arzt oder einer Ärztin verordnet wird.
Ein entsprechendes Rezept erhalten Sie je nach Störungsbild von Neurologen:innen, Internisten:innen, HNO-Ärzt:innen, Kieferorthopäd:innen oder von Ihren Hausärzt:innen, bzw. Kinderärzt:innen.

Wann und wie oft eine Therapie verschrieben werden kann, und wie häufig Verlängerungen möglich sind, hängt von den Richtlinien des Gesundheitssystems ab. Den aktuellen Stand erfahren Sie bei Ihrer Arztpraxis oder von uns per E-mail:

Sowohl bei Privat- als auch bei Kassenpatient:innen übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Therapie!
Der Gesetzgeber sieht bei der Behandlung erwachsener KassenPatient:innen einen Eigenanteil von 10 % der Behandlungskosten, sowie die Zahlung von 10 Euro pro Verordnung vor.

Es gibt die Möglichkeit einer Eigenanteilsbefreiung. Bitte sprechen Sie ggf. Ihre Krankenkasse an.

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